.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      




Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vorbemerkung

Die folgenden Ausführungen sind für alle unsere Leistungen Instandsetzungsleistung, Prüfleistungen, Schulungen und individuelle Beratungsleistungen bindend. Sie gelten auch für zukünftige Aufträge. Sollte ein Teil unserer Bedingungen unwirksam sein oder werden, hat dies keine Auswirkung auf die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Die Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner werden von uns nicht anerkannt. Zusätzlich zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des beauftragten Werkes, sofern in unseren Geschäftsbedingungen keine entsprechenden Regelungen enthalten sind. 


2. Angebote und Aufträge

2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich. Wir sind erst dann verpflichtet, den Auftrag anzunehmen, wenn wir ihn schriftlich bestätigt haben, sei es aufgrund unseres Angebots oder aufgrund einer Bestellung unseres Kunden.
2.2 Wir können die Aufträge unserer Vertragspartner innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der Bestellung annehmen. Während dieser Zeit bleibt unser Vertragspartner an seinen Auftrag gebunden.
2.3 Der Umfang unserer Verpflichtungen ergibt sich ausschließlich aus unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabsprachen oder mündliche Zusicherungen sind für uns nur verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten werden.


3. Zustandekommen und Laufzeit von Verträgen
3.1 Der Vertrag kommt zustande, indem das Angebotsschreiben der Your Medtec UG oder ein separates Vertragsdokument von beiden Vertragsparteien unterzeichnet wird oder indem die Your Medtec UG die vom Auftraggeber angeforderten Arbeiten ausführt. Falls der Auftraggeber die Your Medtec UG ohne vorheriges Angebot direkt beauftragt (Angebot), ist es der Your Medtec UG im eigenen Ermessen überlassen, die Bestellung durch schriftliche Annahmeerklärung (einschließlich elektronischer Zustimmung) oder durch Erbringung der beauftragten Leistungen anzunehmen.
3.2 Die Vertragslaufzeit beginnt ab dem Zustandekommen des Vertrages gemäß Punkt 3.1 und läuft für die im Vertrag vereinbarte Dauer.
3.3 Falls der Vertrag eine Verlängerung der Laufzeit vorsieht, verlängert sich die Vertragslaufzeit um den im Vertrag festgelegten Zeitraum, sofern er nicht mindestens sechs Wochen vor Ablauf schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.


4. Leistungsumfang 

4.1 Der Umfang der Leistungen wird ausschließlich durch eine übereinstimmende Erklärung beider Parteien bestimmt. Sofern eine solche Erklärung nicht vorliegt, ist die schriftliche Auftragsbestätigung der Your Medtec UG maßgeblich.
4.2 Die vereinbarten Leistungen werden unter Einhaltung der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Vorschriften durchgeführt.
4.3 Die Your Medtec ist berechtigt, nach eigenem Ermessen und unter Berücksichtigung anerkannter technischer Standards die Methode und Art der Prüfung oder Reparatur festzulegen, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden oder zwingende Vorschriften eine bestimmte Vorgehensweise erfordern.
4.4 Die Durchführung der Tätigkeiten beinhaltet keine Gewährleistung für die Ordnungsmäßigkeit (einwandfreie Beschaffenheit) und Funktionsfähigkeit der geprüften Teile, der Gesamtanlage sowie der vor- und nachgelagerten Prozesse, Organisationen und Systeme, es sei denn, dies wurde ausdrücklich als Bestandteil des Auftrags vereinbart. Insbesondere übernimmt die Your Medtec keine Verantwortung für Konstruktion, Materialauswahl, Bau und die bestimmungsgemäße Verwendung der untersuchten Anlagen, sofern diese Fragen nicht explizit Gegenstand des Auftrags sind.
4.5 Im Falle von Prüfaufträgen ist die Your Medtec UG nicht verantwortlich für die Richtigkeit oder Überprüfung der den Prüfungen zugrunde liegenden Sicherheitsprogramme oder Sicherheitsvorschriften, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde.
4.6 Die Your Medtec UG ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen einen oder mehrere Unterauftragnehmer heranzuziehen, auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers.


5. Leistungsfristen/-termine

5.1 Die vereinbarten Leistungsfristen und -termine basieren auf Schätzungen des Arbeitsumfangs aufgrund der Angaben des Auftraggebers. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie von der Your Medtec UG schriftlich bestätigt werden.
5.2 Falls verbindliche Fristen vereinbart wurden, beginnen diese erst nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen durch den Auftraggeber bei der Your Medtec UG. Dies gilt auch für vereinbarte Termine, die sich aufgrund von Verzögerungen, die nicht von der Your Medtec UG zu vertreten sind, ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers verlängern.


6. Mitwirkung 

6.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen seinerseits, seiner Erfüllungshilfen oder Dritter rechtzeitig und kostenfrei für die Your Medtec UG zu erbringen.
6.2 Der Auftraggeber stellt kostenlos die erforderlichen Berechtigungen, Unterlagen, Hilfsstoffe, Hilfskräfte usw. zur Verfügung, die für die Durchführung der Leistungen erforderlich sind. Darüber hinaus müssen die Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers den geltenden Rechtsvorschriften, Normen, Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
6.3 Der Auftraggeber trägt sämtliche zusätzlichen Kosten, die entstehen, wenn Arbeiten aufgrund verspäteter, ungenauer oder unvollständiger Angaben oder aufgrund unzureichender Mitwirkungshandlungen wiederholt werden müssen oder sich verzögern. Auch bei Vereinbarung eines Fest- oder Höchstpreises behält sich die Your Medtec UG das Recht vor, diese zusätzlichen Kosten gesondert abzurechnen.


7. Leistungsabrechnung

7.1 Ist bei der Erteilung des Auftrages der Leistungsumfang nicht schriftlich festgelegt, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand. Ist kein Entgelt schriftlich vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise der Your Medtec UG.

7.2 Die Abrechnung der Leistungen erfolgt sofern nichts anderes vereinbart wurde nach Leistungsfortschritt.
7.3 Erstreckt sich die Durchführung eines Auftrages über mehr als einen Monat, so kann die Your Medtec UG Anzahlungen oder Teilzahlungen verlangen.


8. Zahlungsbedingungen

8.1 Alle Rechnungsbeträge der Your Medtec UG sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Skonti werden nicht gewährt.
8.2 Die Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer auf das Bankkonto der Your Medtec UG zu leisten, das auf der Rechnung angegeben ist.
8.3 Im Falle des Zahlungsverzugs ist die Your Medtec UG berechtigt, einen Zinssatz in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Gleichzeitig wird die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten.
8.4 Wenn der Auftraggeber trotz angemessener Nachfristsetzung in Verzug ist, kann die Your Medtec UG vom Vertrag zurücktreten, das Zertifikat entziehen, ausgestellte Dokumente zurückfordern, Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen und die weitere Ausführung der vertraglichen Leistungen verweigern.
8.5 Die Regelung in Abschnitt 8.4 gilt auch bei Nichteinlösung von Schecks, Zahlungseinstellung, Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Auftraggeber oder Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse.
8.6 Beanstandungen der Rechnungen der Your Medtec UG sind innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Rechnung schriftlich geltend zu machen.
8.7 Die Your Medtec UG ist berechtigt, einen angemessenen Kostenvorschuss zu verlangen.
8.8 Die Your Medtec UG ist berechtigt, die Preise zu Beginn eines Monats angesichts gestiegener Gemein- und/oder Bezugskosten zu erhöhen. Eine schriftliche Mitteilung darüber muss spätestens 1 Monat vor dem geplanten Inkrafttreten der Preiserhöhung versandt werden (Änderungsfrist). Sofern die Preiserhöhung pro Vertragsjahr 5 % nicht übersteigt, hat der Auftraggeber kein besonderes Kündigungsrecht aufgrund dieser Preiserhöhung. Wenn die Preiserhöhung jedoch mehr als 5 % pro Vertragsjahr beträgt, ist der Auftraggeber berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Ende der Änderungsfrist zu kündigen. Andernfalls gelten die geänderten Preise nach Ablauf der Änderungsfrist als vereinbart.
8.9 Gegen Forderungen der Your Medtec UG kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufgerechnet werden.


9. Abnahme
9.1 Die Your Medtec UG kann jeden in sich abgeschlossenen Teil der Leistungen des Auftrags als Teilleistung zur Abnahme vorlegen. Der Auftraggeber ist zur sofortigen Abnahme verpflichtet.
9.2 Wenn der Auftraggeber seiner Abnahmeverpflichtung nicht umgehend nachkommt, gilt die Abnahme 4 Kalenderwochen nach Leistungserbringung als erfolgt, wenn die Your Medtec UG den Auftraggeber bei Leistungserbringung ausdrücklich auf die genannte Frist hinweist


10. Mängel 

10.1 Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, sofern in diesen Bedingungen nichts Abweichendes geregelt ist.
10.2 Im Falle eines Mangels hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der Your Medtec UG durch Nachbesserung oder Neulieferung. Die Nacherfüllung durch die Your Medtec UG erfolgt grundsätzlich aus Kulanz und ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung. Ein Anerkenntnis, das zur Neubeginn der Verjährung führt, liegt nur vor, wenn die Your Medtec UG dies ausdrücklich gegenüber dem Auftraggeber erklärt hat. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder den Preis zu mindern. Die Nacherfüllung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, es sei denn, aus der Art der Sache, des Mangels oder den sonstigen Umständen ergibt sich ausdrücklich etwas anderes.
10.3 Eine Mängelanzeige des Auftraggebers muss schriftlich erfolgen.
10.4 Die in dieser Klausel 11 geregelten Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb von einem (1) Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für Rechte aufgrund eines Mangels gilt eine entsprechende Ausschlussfrist im Sinne von § 218 BGB. Abweichend davon gilt die gesetzliche Verjährungsfrist a) für sämtliche Ansprüche und Rechte des Auftraggebers in den Fällen gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 445b Abs. 1 BGB und § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB sowie bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder b) im Falle von Schadensersatzansprüchen bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung.
10.5 Abgesehen von den genannten Ansprüchen hat der Auftraggeber, mit Ausnahme von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen, keine weiteren Ansprüche und Rechte aufgrund von Mängeln. Die Haftung für Schadens- und Aufwendungsersatz richtet sich nach Klausel 13 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


11. Vertraulichkeit 

11.1 "Vertrauliche Informationen" im Sinne dieser Vereinbarung beziehen sich auf alle Informationen, Dokumente, Bilder, Zeichnungen, Know-how, Daten, Muster und Projektunterlagen, die während der Laufzeit dieser Vereinbarung von einer Partei ("offenbarende Partei") an die andere Partei ("empfangende Partei") übergeben, übermittelt oder anderweitig offengelegt werden. Dies schließt auch Kopien dieser Informationen in Papierform und elektronischer Form mit ein.
11.2 Alle schriftlich übermittelten vertraulichen Informationen müssen von der offenbarenden Partei vor der Weitergabe an die empfangende Partei als vertraulich gekennzeichnet werden. Dies gilt auch für vertrauliche Informationen, die per E-Mail versandt werden. Bei mündlich übermittelten vertraulichen Informationen muss eine entsprechende vorherige Benachrichtigung erfolgen.
11.3 Alle im Rahmen dieser Vereinbarung von der offenbarenden Partei an die empfangende Partei übermittelten oder anderweitig zugänglich gemachten vertraulichen Informationen:
a) dürfen von der empfangenden Partei nur zum Zwecke der Erfüllung des jeweiligen Vertragszwecks verwendet werden, sofern keine abweichende ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit der offenbarenden Partei besteht,
b) dürfen von der empfangenden Partei nicht vervielfältigt, verteilt, veröffentlicht oder anderweitig weitergegeben werden, es sei denn, dies ist zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich oder Your Medtec ist gesetzlich oder behördlich verpflichtet, vertrauliche Informationen, Prüfberichte und Dokumentationen an Behörden oder Dritte, die am Vertragsabschluss beteiligt sind, weiterzugeben,
c) müssen von der empfangenden Partei in derselben Weise vertraulich behandelt werden wie ihre eigenen vertraulichen Informationen, jedoch mindestens mit der gebotenen Sorgfalt.
11.4 Your Medtec gewährt nur denjenigen Mitarbeitern Zugang zu den von der offenbarenden Partei erhaltenen vertraulichen Informationen, die zur Erbringung von Leistungen im Rahmen des Zwecks dieser Vereinbarung erforderlich sind. Your Medtec verpflichtet diese Mitarbeiter in demselben Maße zur Geheimhaltung, wie in dieser Vertraulichkeitsvereinbarung festgelegt.
11.5 Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung umfassen keine Informationen, für die Your Medtec nachweisen kann, dass:
a) die Informationen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits allgemein bekannt waren oder der Allgemeinheit ohne Verletzung dieser Vereinbarung bekannt werden,
b) Your Medtec die Informationen rechtmäßig von einem Dritten erhalten hat, der berechtigt war, solche Informationen weiterzugeben,
c) die Informationen bereits vor der Übermittlung durch die offenbarende Partei im Besitz von Your Medtec waren, oder
d) Your Medtec die Informationen unabhängig von der Übermittlung durch die offenbarende Partei selbstständig entwickelt hat.
11.6 Vertrauliche Informationen bleiben im Eigentum der jeweils offenbarenden Partei. Your Medtec


12. Urheberrechte

12.1 Alle Urheberrechte und Miturheberrechte an den von Your Medtec erstellten Gutachten, Prüfungsergebnissen, Berechnungen, Dokumenten, Projektunterlagen, Darstellungen usw. verbleiben bei Your Medtec.
12.2 Der Auftraggeber darf im Rahmen des Auftrags gefertigte Gutachten, Prüfungsergebnisse, Berechnungen, Dokumente, Projektunterlagen, Darstellungen usw. nur für den vereinbarten Zweck verwenden.
12.3 Der Auftraggeber darf Prüfberichte und ähnliche Unterlagen nur in vollständiger Form weitergeben. Eine Veröffentlichung oder Vervielfältigung zu Werbezwecken bedarf in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Einwilligung von Your Medtec.


13. Gerichtsstand, Schriftform, Teilunwirksamkeit
13.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen.
13.2 Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen dieser Schriftformregelung selbst.
13.3 Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages werden die Vertragspartner eine rechtswirksame Ersatzregelung vereinbaren, die der unwirksamen Regelung in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahekommt.
13.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Schwetzingen. Dieser Vertrag unterliegt dem materiellen deutschen Recht.
13.5 Erfüllungsort ist der Ort, an dem die vereinbarten Leistungen erbracht werden, und im Übrigen der Sitz von Your Medtec.

 
 
 
E-Mail
Anruf
Karte
Infos
Instagram